Bundestag stimmt für Neuregelungen zugunsten des Radverkehrs

Am 20.01.2020 wurde der Antrag „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag mehrheitlich angenommen. Mit der geplanten Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) soll sich einiges ändern. „Damit mehr Menschen das Fahrrad nutzen, braucht es mehr Platz für den Radverkehr und mehr Sicherheit für Rad Fahrende“, heißt es im Antrag. Konkret werden folgende Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums begrüßt:

  • Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Fah-renden von Elektrokleinstfahrzeugen beträgt der Seitenabstand innerorts künftig mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegen.
  • Der Grünpfeil exklusiv für Rad Fahrende wird eingeführt.
  • Die Ausweisung von Fahrradzonen – also Netzen zusammenhängender Fahrradstraßen – innerhalb geschlossener Ortschaften wird erleichtert.
  • Neue Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge, das Parken von Lastenräder und die Ausweisung von Radschnellwegen wird eingeführt.
  • Die Bußgelder für das Halten von Kraftfahrzeugen auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen werden erhöht.

Dass etwas geschehen muss, auch um das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel „Vision Zero“ im Straßenverkehr zu erreichen, da waren sich alle Fraktionen einig. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatten noch einen weitreichenderen Antrag „Das Straßenverkehrsrecht reformieren – Straßenverkehrsordnung fahrrad- und fußverkehrsfreundlich anpassen“ gestellt, der abgelehnt wurde. Deren Sprecher für städtische Mobilität und Radverkehr, Stefan Gelbhaar, kritisierte, dass die vorgelegte Novelle der StVO aber bei weitem nicht ausreiche: „Auf erhebliche, handwerkliche wie inhaltliche Mängel weisen die weit über hundert Änderungsanträge im Bundesrat ebenso wie die Anträge der Koalition und Opposition hin. Rad und Fußverkehr werden auch nach der Novelle im Straßenverkehr gegenüber Autoverkehr weiterhin massiv benachteiligt.“ So reiche insbesondere die vorgeschlagene Erhöhung der Bußgelder nicht aus. „Nötig ist eine konsistente Überarbeitung des Bußgeldkatalogs. Bislang ist das nicht gegeben: Gefährliches Fahren auf Radwegen kostet beispielsweise weiterhin nur 15 Euro.“ Und auch das Halten auf Geh- und Radwegen bleibt offenbar ein Schnäppchen.

Insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr und sicherem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis lassen sich nun weitere Forderungen umsetzen. „Roßtal bewegt sich“ wird sich auch weiterhin für sichere Schulwege, mehr Tempo 30 und verkehrsberuhigte Bereiche und z.B. Zebrastreifen im Marktgebiet einsetzen.

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